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   BFH, 09.03.1999 - X B 156/98   

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BFH, 09.03.1999 - X B 156/98 (https://dejure.org/1999,2909)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1999 - X B 156/98 (https://dejure.org/1999,2909)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1999 - X B 156/98 (https://dejure.org/1999,2909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnerzielungsabsicht - Anscheinsbeweis - Entkräftung eines Anscheinsbeweises - Verfahrensfehler - Rüge eines Verfahrensfehlers

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 15 Abs. 2 S. 1
    Gebrauchtwagenhandel; Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - X B 156/98
    Denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (s.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
  • BFH, 22.03.1996 - III R 49/95

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - X B 156/98
    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht trägt dann der Steuerpflichtige, der positive Einkünfte mit den geltend gemachten Verlusten ausgleichen will (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 22. März 1996 III R 49/95, BFH/NV 1996, 812).
  • BFH, 17.06.1997 - X B 193/96

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für die Beschwerde

    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - X B 156/98
    Die schlüssige Rüge eines solchen Verfahrensfehlers setzt u.a. die Darlegung voraus, daß ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten ersichtlicher Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    a) Ein für eine Gewinnerzielungsabsicht sprechender Anscheinsbeweis entfällt bereits dann, wenn nach den Feststellungen des FG die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend waren (BFH-Beschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204; BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; vom 22. März 1996 III R 49/95, BFH/NV 1996, 812).
  • FG Köln, 19.11.2003 - 14 K 2240/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einem Geschenkehandel; Betreibung eines

    a) Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend Großer Senat des BFH, Beschluß vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766 m. w. N.; zuletzt BFH-Beschluß vom 09.03.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204; Urteil vom 02.06.1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; vom 27.01.2000 IV R 33/99, BStBl II 2000, 227; vom 31.5.2001 IV R 81/99, BStBl II 2002, 276) ist eine einkommensteuerlich relevante Betätigung im Bereich der Gewinneinkünfte nur dann anzunehmen, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.

    Aus objektiven Umständen muß auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden, wobei einzelne Umstände einen Anscheinsbeweis für das Fehlen oder Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht begründen können, der dann ggf. vom Steuerpflichtigen bzw. vom Finanzamt entkräftet werden kann (Beschlüsse des Großen Senats BFH in BStBl II 1978, 620 und 1984, 751, 766; BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 1204; Urteil in BFH/NV 2000, 23, 25).

    Der Wesensart der Betätigung entsprechend hat die Rechtsprechung bei "klassischen" Gewerbebetrieben aufgrund der Erfahrung, daß diese typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen der Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen, einen Anscheinsbeweis für das Bestehen der Einkunftserzielungsabsicht angenommen, so etwa bei einem Gebrauchtwagenhandel (BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 1204); oder bei einem Einzelhandel mit Seidenblumen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 23).

  • BFH, 28.11.2002 - XI B 12/00

    Liebhaberei, grundsätzliche Bedeutung

    * Mit seiner "Fehldarstellung" zur Eintragung bei einem Anwaltssuchdienst und dem Verlangen nach einem "Büro" weiche das FG von dem BFH-Beschluss vom 9. März 1999 X B 156/98 (BFH/NV 1999, 1204) ab.

    Soweit die Kläger unter Hinweis auf den BFH-Beschluss X B 156/98 vorbringen, das FG habe ihnen zu Unrecht unterstellt, keine Maßnahmen zur Verbesserung der Verlustsituation getroffen zu haben, behaupten sie keine Divergenz, sondern falsche Sachverhaltswürdigung oder allenfalls einen im Zulassungsverfahren ebenso unbeachtlichen Subsumtionsfehler.

  • BFH, 05.12.2005 - X B 59/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auch soweit die Kläger geltend machen, das angefochtene FG-Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH vom 9. März 1999 X B 156/98 (BFH/NV 1999, 1204), vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 (BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), vom 24. Februar 1999 X R 106/95 (BFH/NV 1999, 1081), vom 18. Februar 1997 IV B 31/96 (BFH/NV 1997, 478), vom 31. August 1993 I B 135/92 (BFH/NV 1994, 464) und vom 17. November 2004 X R 62/01 (BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336) ab, genügen diese Rügen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

    aa) Soweit die Kläger beanstanden, das FG sei von der in den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1999, 1204, in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219 und in BFH/NV 1999, 1081 vertretenen Rechtsauffassung abgewichen, "dass für neu gegründete Gewerbebetriebe der Beweis des ersten Anscheins i.S. einer widerlegbaren tatsächlichen Vermutung für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht (spreche)", fehlt es an der Herausarbeitung eines dieser Ansicht (angeblich) widersprechenden Rechtssatzes aus der angefochtenen Vorentscheidung.

  • BFH, 28.11.2002 - XI B 14/00

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung an die Darlegung des

    * Mit seiner "Fehldarstellung" zur Eintragung bei einem Anwaltssuchdienst und dem Verlangen nach einem "Büro" weiche das FG von dem BFH-Beschluss vom 9. März 1999 X B 156/98 (BFH/NV 1999, 1204) ab.

    Soweit die Kläger unter Hinweis auf den BFH-Beschluss X B 156/98 vorbringen, das FG habe ihnen zu Unrecht unterstellt, keine Maßnahmen zur Verbesserung der Verlustsituation getroffen zu haben, behaupten sie keine Divergenz, sondern falsche Sachverhaltswürdigung oder allenfalls einen im Zulassungsverfahren ebenso unbeachtlichen Subsumtionsfehler.

  • BFH, 28.11.2002 - XI B 13/00

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderung an die Darlegung des

    * Mit seiner "Fehldarstellung" zur Eintragung bei einem Anwaltssuchdienst und dem Verlangen nach einem "Büro" weiche das FG von dem BFH-Beschluss vom 9. März 1999 X B 156/98 (BFH/NV 1999, 1204) ab.

    Soweit die Kläger unter Hinweis auf den BFH-Beschluss X B 156/98 vorbringen, das FG habe ihnen zu Unrecht unterstellt, keine Maßnahmen zur Verbesserung der Verlustsituation getroffen zu haben, behaupten sie keine Divergenz, sondern falsche Sachverhaltswürdigung oder allenfalls einen im Zulassungsverfahren ebenso unbeachtlichen Subsumtionsfehler.

  • BFH, 17.01.2007 - IV B 38/05

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen die Denkgesetze;

    Ein solches Beweisanzeichen kann aber nicht nur im Bestreben nach Steuerersparnis, sondern auch im Bestehen der ernsthaften Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden Gründen oder Neigungen ausübt, gesehen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204, sowie das angebliche Divergenzurteil in BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063 unter II.3.c. cc).
  • BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05

    Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung

    Erschüttert werden kann der Anscheinsbeweis durch ein substantiiertes Vorbringen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt (BFH-Entscheidung vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204).
  • BFH, 15.05.2002 - X B 169/01

    Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung

    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, sowie Senatsbeschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204, jeweils m.w.N. zur insoweit st. Rspr. des Bundesfinanzhofs --BFH--).
  • FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93

    Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug

    Hierbei besteht nach der Rechtsprechung des BFH zu Gunsten des Stpfl. ein Anscheinsbeweis für eine Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht, wenn ein Betrieb der Art. nach regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH Urteil vom 22.4.1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206 , BStBl II 1998, 663 für eine hauptberuflich betriebene Anwaltskanzlei mit mehreren Mitarbeitern, BFH Urteil vom 21.1.1993 XI R 18/92, BFH/NV 1993, 475 für einen Automatenaufsteller und BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 für einen Gebrauchtwagenhändler).

    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.; bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).

  • FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15

    Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA

  • FG Düsseldorf, 05.10.2000 - 8 K 5441/99

    Liebhaberei; Möbeleinzelhandel; Anscheinsbeweis; Gewinnerzielungsabsicht;

  • FG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 K 268/09

    Anerkennung von Verlusten aus einem im Aufbau befindlichen Reitschulbetrieb,

  • FG München, 30.01.2001 - 6 K 5019/98

    Liebhaberei

  • FG München, 19.12.2000 - 6 K 5019/98

    Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung

  • FG Nürnberg, 25.08.2000 - VII 153/97

    Kraftfahrzeughandel als steuerlich unbeachtlicher "Liebhabereibetrieb"

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